Ue, Referendum Die Welt 05-05-31
<105425327"> Ora è valida
<105425328"> Dopo il NO francese, rimane in vigore il Trattato di Nizza, non adeguato al funzionamento di una Ue allargata.
Secondo la giurisdizione europea la modificazione dei trattati deve essere ratificata da tutti i paesi membri della Ue.
La stessa Costituzione Ue da solo una vaga risposta a cosa accade dopo il fallimento della ratifica: se nell’autunno 2006 almeno 4/5 dei paesi Ue , vale a dire 20 paesi, hanno ratificato
È anche teoricamente possibile che i paesi che non hanno ratificato
Non è giuridicamente accettabile che vi siano due leggi fondamentali all’interno dell’Unione, per cui deve essere esclusa la possibilità che
Rimane l’opzione, chiamata “Nizza plus”: singole disposizioni del trattato costituzionale che sono di importanza centrale per il funzionamento dell’unione allargata saranno introdotte nella pratica quotidiana da decisioni del Consiglio, da accordi parziali o da protocolli aggiuntivi.
Non è prevista alcuna ratifica per questo tipo di accordi.
Inoltre, i paesi che desiderano integrarsi potrebbero associarsi al di fuori del Trattato per la politica sociale, fiscale o ad esempio per quella della sicurezza e della difesa. Die Welt 05-05-31
Nun gilt Verfassung B: Der Vertrag von Nizza
Das europäische Recht sieht bei Änderungen der Verträge vor, daß diese einstimmig beschlossen und von allen Mitgliedstaaten der EU ratifiziert werden. Scheitert also die Ratifizierung in einem einzigen Land, dann kann der neue Vertrag nicht in Kraft treten. Im Falle des französischen “Neins” heißt das aber nicht, daß die EU nun in ein vertragsrechtliches Nirwana versinkt. Denn die neue Rechtsgrundlage ist die alte: der Vertrag von Nizza. Der allerdings gilt als ungeeignet, die Funktionsfähigkeit einer erweiterten Union sicherzustellen.
Die EU-Verfassung selbst gibt nur eine vage Antwort auf die Frage nach einer gescheiterten Ratifizierung: Wenn im Herbst 2006 mindestens vier Fünftel der EU-Länder, also 20 Mitgliedstaaten, die Verfassung ratifiziert haben und “in einem Mitgliedsstaat oder mehreren Mitgliedsstaaten Schwierigkeiten bei der Ratifikation aufgetreten (sind), so befaßt sich der Europäische Rat mit der Frage”. Zwar ist es theoretisch möglich, daß die Staaten, die die Verfassung nicht ratifiziert haben, aus der EU austreten. Politisch allerdings wäre eine EU ohne Frankreich nicht denkbar. Juristisch unzulässig ist das Nebeneinander von zwei primärrechtlichen Grundlagen innerhalb einer Union. Damit scheidet die Möglichkeit aus, die Verfassung nur in den Staaten in Kraft zu setzen, die sie ratifiziert haben. Bleibt jene Option, die Experten als “Nizza plus” bezeichnen: Einzelne Bestimmungen des Verfassungsvertrages, die für das Funktionieren der erweiterten Union von zentraler Bedeutung sind, werden durch Ratsbeschlüsse, Teilabkommen oder Zusatzprotokolle in das Tagesgeschäft eingeführt. Für solche Übereinkommen gilt eine Ratifizierung als nicht zwingend erforderlich. Auch könnten sich integrationswillige Staaten außerhalb der Verträge zusammenschließen, bei der Sozial- und Steuerpolitik etwa oder bei der Sicherheits- und Verteidigungspolitik. rid
Artikel erschienen am Die, 31. Mai 2005 © WELT.de 1995 – 2005