<0846776">Germania, pol. interna, forze armate Faz 05-07-27
Aveva in precedenza richiesto la modifica dell’art. 35 il portavoce Spd per gli Interni, Wiefelspütz; il presidente della commissione Difesa Spd chiede che, dopo le elezioni, venga chiarito l’art. in questione riguardo all’utilizzo interno dell’esercito.
La Fdp respinge come non necessaria una modifica della Costituzione.Faz 05-07-27
<0411182">Innere Sicherheit – SPD will Grundgesetzänderung für Einsätze der Bundeswehr
27. Juli 2005 – Die SPD ist von ihrer strikten Ablehnung eines Einsatzes der Bundeswehr im Innern abgerückt. Auch Bundesinnenminister Otto Schily und Verteidigungsminister Peter Struck (beide SPD) sperrten sich nicht gegen eine Verfassungsänderung, auch wenn sie dies für unnötig hielten, heißt es aus dem Innenministerium. Eine Sprecherin Schilys betonte, die Haltung des Ministers in dieser Sache habe sich nicht verändert.
Zwar könne die Bundeswehr auf dem Weg der Amtshilfe zur Terrorismusbekämpfung bereits jetzt im Innern eingesetzt werden , sagte die Sprecherin. Dennoch seien Schily und auch Struck „mit einer Klarstellung im Grundgesetz grundsätzlich einverstanden”. Bedingung sei, daß „die jetzige Kompetenz des Verteidigungsministeriums nicht erweitert” werde.
„Zur Klarstellung hilfreich”
Zuvor hatte bereits der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Dieter Wiefelspütz, eine klarstellende Verfassungsänderung befürwortet . „Ich halte zwar eine Änderung des Artikels 35 für entbehrlich, aber zur Klarstellung und Konsensbildung wäre dies hilfreich”, sagte Wiefelspütz der Tageszeitung „Die Welt”.
Auch die Vorsitzende des Verteidigungsausschusses, Ulrike Merten (SPD), erwartet nach der Bundestagswahl einen „Klarstellungsbedarf, insbesondere was den Artikel 35 des Grundgesetzes zum Einsatz der Bundeswehr im Innern betrifft.” Mit einer solchen Änderung des Grundgesetzes könnten auch die Nachsorge nach Anschlägen mit Massenvernichtungswaffen und der zeitgerechte Einsatz bei Naturkatastrophen geregelt werden.
Zeitlmann: „Späte Einsicht bei der SPD”
Wiefelspütz machte deutlich, daß auch ohne Verfassungsänderung bereits eine Vielzahl von Verwendungen der Bundeswehr möglich sei: „Das zulässige Einsatzspektrum der Bundeswehr im Innern ist viel größer als vielfach angenommen.” Im Wege der Amtshilfe könne sie unbedenklich der Polizei helfen. Insbesondere die technisch-wissenschaftlichen Fähigkeiten der Bundeswehr könnten bei Bedarf in Anspruch genommen werden. „Man denke an Sprengstoffexperten der Bundeswehr, Spezialisten gegen ABC-Anschläge und die Inanspruchnahme entsprechender technischer Geräte und Einrichtungen”, sagte Wiefelspütz.
Der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Wolfgang Zeitlmann, sagte über den Kurswandel der Sozialdemokraten: „Die Einsicht der SPD kommt spät. Schon bei den Beratungen zum Luftsicherheitsgesetz hatte die Union mit zahlreichen Verfassungsexperten dafür plädiert, zumindest klarstellende Formulierungen in das Grundgesetz aufzunehmen.” Rot-Grün habe aber die Vorschläge der Union „diffamiert”.
Dabei solle die Bundeswehr nach Vorstellungen der Union „nur dort ergänzend eingesetzt werden, wo die Polizei dies tatsächlich nicht leisten kann” – zum Beispiel bei Angriffen aus der Luft oder mit biologischen und chemischen Waffen. Zeitlmann nannte es „völlig unzumutbar”, daß die Soldaten derzeit vor einer unklaren Rechtsgrundlage stünden.
„Steigbügelhalter der Union”
Die FDP lehnt aus diesem Grund eine Verfassungsänderung weiter als unnötig ab. Für alle Fälle, in denen die Hilfe der Bundeswehr benötigt werde, reichten die bisherigen Bestimmungen zur Amtshilfe aus , betonte der FDP-Innenexperte Max Stadler. Die Vorschläge der Union würden „nicht dadurch richtiger, daß nun einige SPD-Politiker ihre Position aufgeben”. Die klare Trennung von Bundeswehr und Polizei müsse bewahrt bleiben.