Una legge per abbassare i prezzi dell’energia

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<103688105"> Die Welt 05-04-16

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Stefan von Borstel

Il Bundestag ha approvato una legge che modifica fondamentalmente il quadro giuridico del settore dell’energia tedesca, aprendo la rete alla concorrenza, che dovrebbe essere in vigore già dal 1° luglio. La legge che deve passare ancora alla lettura del Bundesrat e della commissione di mediazione, ma che sembra trovi il consenso dell’opposizione.

In futuro i 1700 fornitori di energia e gas dovranno far fronte a una aumentata concorrenza. Il ministro dell’Economia Clement spera che nei prossimi 5 anni i fornitori di energia facciano investimenti di €20md. per nuove reti e centrali.

In base alla legge in futuro i fornitori di energia dovranno rendere noto come viene prodotto il mix di energia (carbone, gas, atomica o rinnovabili).

Non ci si deve attendere forti riduzioni del prezzo dell’energia: oltre il 40% del prezzo dell’energia è determinato dallo Stato, il trasporto conta solo per il 30% sul costo totale. Le esperienze della Norvegia, che ha già liberalizzato il mercato, mostrano che nell’arco di 10 anni i prezzi del trasporto sono calati di solo il 20%, pari a -6% sul prezzo globale dell’energia.

Die Welt 05-04-16

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Energiewirtschaftsgesetz verabschiedet – Gute Chancen für Kompromiß mit der Union

von Stefan von Borstel

Berlin – Die 1700 Strom- und Gasnetzbetreiber in Deutschland müssen sich künftig auf einen härteren Wettbewerb einstellen. Der Bundestag in Berlin verabschiedete am Freitag mit rot-grüner Mehrheit ein neues Energiewirtschaftsgesetz, das den Rechtsrahmen für die deutsche Energiebranche grundlegend verändert. Voraussichtlich schon vom 1. Juli an wird eine “Bundesnetzagentur” darüber wachen, daß die Netze auch für Konkurrenten geöffnet werden und dafür keine überhöhte Preise verlangt werden. Den Verbrauchern könnten damit niedrigere Energiepreise winken.

“Dieses Gesetz wird dem Wettbewerb auf dem Strom- und Gasmarkt neue Impulse geben”, meinte Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) in der Bundestagsdebatte. Er sprach von einem Modernisierungsruck für die Branche. “Das ist gut für den gesamten Wirtschaftsstandort Deutschland”, sagte der Wirtschaftminister. Die Unternehmen hätten jetzt stabile Rahmenbedingungen und Rechtssicherheit. Der Bundesminister erhofft sich nun Investitionen der Energieversorger von bis zu 20 Milliarden Euro in den nächsten fünf Jahren in neue Netze und Kraftwerke. Niedrigere Preise dürften allerdings nicht zu Lasten der Versorgungssicherheit gehen, betonte der Minister. “Wir wollen keine Blackouts in Deutschland”.

Clement warb für eine schnelle Einigung mit der Opposition. Schon am 29.April soll das Gesetz im Bundesrat behandelt werden. Letztendlich entscheidet dann der Vermittlungsausschuß zwischen Bundesrat und Bundestag. Doch im Prinzip sind sich beide Seiten einig, die Union fordert allerdings zahlreiche Korrekturen im Detail. So beklagten Redner der Opposition die hohen Bürokratiekosten und “immensen Berichtspflichten” für die Unternehmen und nannten die Stärkung der Verbraucherrechte “übertrieben”. Die Energieversorger müssen künftig auf den Stromrechnungen ausweisen, mit welchem Energiemix – Kohle, Gas, Atomenergie oder erneuerbaren Energien – der Strom erzeugt wurde. Von einem “ökologischen Kreuzworträtsel” sprach die CSU-Abgeordnete Dagmar Wöhrl. “Davon hat der Verbraucher nichts.” Auch die Finanzierung der Regulierungsbehörde war umstritten: Während die Regierung die Kosten den Energieunternehmen mit einer Umlage aufbürden will, plädiert die Opposition für eine Steuerfinanzierung.

Dennoch: “Ich bin sicher, daß wir uns einigen werden”, gab sich die Unionspolitikerin kompromißbereit. “Um ein Vermittlungsverfahren kommen wird bei der Energierechtsreform nicht herum”, erklärte Bayerns Wirtschaftsminister Otto Wiesheu (CSU). Die Länder fürchten, daß sie bei der künftigen Regulierung der Branche durch eine Bundesbehörde mit ihren eigenen Preis- und Kartellbehörden außen vor bleiben. Hier hat die Regierung aber bereits Konsensbereitschaft signalisiert: Die Länder könnten durchaus beim Vollzug der Regulierung beteiligt werden, sagte Clement, wenn dies nicht die Bundeseinheitlichkeit der Regulierung gefährde.

Ein Fragezeichen macht die Opposition auch hinter den erwarteten Preissenkungen für den Verbraucher. “Über 40 Prozent des Strompreises sind staatlich bedingt”, sagte Wöhrl. Auch im Wirtschaftsministerium warnt man vor überzogenen Erwartungen an Preissenkungen. So machten die Durchleitungsgebühren lediglich 30 Prozent der Gesamtkosten aus. Erfahrungen aus Norwegen, wo der Markt ebenfalls liberalisiert wurde, zeigten, daß die Durchleitungspreise innerhalb von zehn Jahren nur um 20 Prozent zurückgingen. Für den Strompreis wäre dies ein Minus von sechs Prozent.

Die Reaktion der Verbände fiel unterschiedlich aus: Wie die Union kritisierte der Bundesverband der deutschen Industrie (BDI), die Novelle sehe noch zu wenig Wettbewerb im Gasbereich vor. Die Verbraucherschützer mahnten ebenfalls Nachbesserungen im Gasmarkt an und forderten zugleich eine stärkere Verankerung der Verbrauchervertretung in der Regulierungsbehörde. Die Gaswirtschaft dagegen warnte, die Investitionsfähigkeit der Unternehmen und die damit verbundene Sicherheit der Erdgasnetze dürfe nicht aufs Spiel gesetzt werden. Der Verband der Elektrizitätswirtschaft VDEW forderte ein rasches Ende der Hängepartie: “Die Stromwirtschaft will wissen, woran sie ist”. Man wolle nicht zum “Versuchslabor” werden. Die Umweltschutzorganisation Greenpeace schließlich lobte die Aufschlüsselung der Stromrechnung nach Energieformen: Damit bekämen Verbraucher die Möglichkeit, sich für einen umweltfreundlichen Versorger zu entscheiden.

Artikel erschienen am Sa, 16. April 2005 © WELT.de 1995 – 2005

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